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<h2>Eine grundsätzliche Einführung</h2> | <h2>Eine grundsätzliche Einführung</h2> | ||
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Wie alle Rechtsbereiche ist auch das Urheberrecht komplex, diese Seite erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sie soll einen pragmatischen und schnellen Einstieg geben. Weitere Informationen und spezifischere Ausführungen (auch Links auf die entsprechenden Gesetze) finden Sie im Intranet der TH Lübeck.
Vereinfacht: "Urheberrechtlich geschützt" heißt...
...die Nutzung eines Werks durch Dritte ist verboten – es sei denn, es wird explizit erlaubt. Diese Erlaubnis heißt "Lizenz".
Was darf man nehmen?
Erstellt von:
Zentrum Digitale Lehre
http://th-luebeck.de/zdl