5 Urheberrecht in der Lehre

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Wie alle Rechtsbereiche ist auch das Urheberrecht komplex, diese Seite erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sie soll einen pragmatischen und schnellen Einstieg geben. Weitere Informationen und spezifischere Ausführungen (auch Links auf die entsprechenden Gesetze) finden Sie [https://intranet.th-luebeck.de/WIKI/Seiten/Urheberrecht-in-der-Lehre.aspx im Intranet der TH Lübeck].
 
<loop_area type="important">''Vereinfacht: "Urheberrechtlich geschützt" heißt...''<br>...die Nutzung eines Werks durch Dritte ist '''verboten''' – es sei denn, es wird '''explizit erlaubt'''. Diese Erlaubnis heißt '''"Lizenz"'''.</loop_area>
 
 
<h2>Eine grundsätzliche Einführung</h2>
 
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'''Was darf man nehmen?'''
* '''Selbst erstellte Medien''', die keine anderen Rechte verletzen,
* Medien, an denen man die nötigen '''Nutzungsrechte erworben''' hat
* Medien in dem Maße, wie es '''Ausnahmen vom Urheberrecht''' erlauben und
* Medien, die explizit unter einer '''offenen Lizenz''' erstellt wurden (sog. OER).

Aktuelle Version vom 5. März 2024, 08:12 Uhr

Wie alle Rechtsbereiche ist auch das Urheberrecht komplex, diese Seite erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sie soll einen pragmatischen und schnellen Einstieg geben. Weitere Informationen und spezifischere Ausführungen (auch Links auf die entsprechenden Gesetze) finden Sie im Intranet der TH Lübeck.

Wichtig

Vereinfacht: "Urheberrechtlich geschützt" heißt...
...die Nutzung eines Werks durch Dritte ist verboten – es sei denn, es wird explizit erlaubt. Diese Erlaubnis heißt "Lizenz".


Eine grundsätzliche Einführung


Was darf man nehmen?

  • Selbst erstellte Medien, die keine anderen Rechte verletzen,
  • Medien, an denen man die nötigen Nutzungsrechte erworben hat
  • Medien in dem Maße, wie es Ausnahmen vom Urheberrecht erlauben und
  • Medien, die explizit unter einer offenen Lizenz erstellt wurden (sog. OER).