Teilen und Veröffentlichen eigener Ansichten und Sammlungen

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Ansichten und Sammlungen können auch komplett öffentlich gemacht werden. Denkbar ist es damit, Projekte oder Abschlussarbeiten mit der Öffentlichkeit zu teilen und damit ein Schaufenster für die eigenen Arbeiten oder Kompetenzen zu präsentieren.  
Ansichten und Sammlungen können auch komplett öffentlich gemacht werden. Denkbar ist es damit, Projekte oder Abschlussarbeiten mit der Öffentlichkeit zu teilen und damit ein Schaufenster für die eigenen Arbeiten oder Kompetenzen zu präsentieren.  


<loop_area type="important">Generell sind urheberrechtliche und datenschutzrechtliche Vorschriften beim Teilen und Veröffentlichen von Ansichten und Sammlungen zu beachten. Die Beachtung dieser Vorschriften liegt in der Verantwortung der Ersteller*innen der Ansichten. Die [http://Nutzungsbedingungen%20und%20die%20Datenschutzerklärung%20des%20Lernraumes Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung des Lernraumes], insbesondere "§ 4 Pflichten der Nutzer/innen", Absatz 5-7, gilt auch für Mahara.</loop_area>   
<loop_area type="important">Generell sind urheberrechtliche und datenschutzrechtliche Vorschriften beim Teilen und Veröffentlichen von Ansichten und Sammlungen zu beachten. Die Beachtung dieser Vorschriften liegt in der Verantwortung der Ersteller*innen der Ansichten. Die [http://Nutzungsbedingungen%20und%20die%20Datenschutzerklärung%20des%20Lernraumes Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung des Lernraumes], insbesondere § 4, Absatz 5, gilt auch für Mahara: "Jede/r Nutzer/in ist verpflichtet, sämtliche gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des Urheberrechts und des Datenschutzes, einzuhalten."</loop_area>   


<loop_area type="websource">Über Mahara können Arbeiten oder Projekte eines Faches, eines Fachbereichs oder eines Studiengangs öffentlichkeitswirksam präsentiert werden. Als Beispiel kann das Mahara-System der University of the Arts London dienen, in dem Studierende und Absolventen ihre Projektarbeiten dokumentieren: https://workflow.arts.ac.uk/  
<loop_area type="websource">Über Mahara können Arbeiten oder Projekte eines Faches, eines Fachbereichs oder eines Studiengangs öffentlichkeitswirksam präsentiert werden. Als Beispiel kann das Mahara-System der University of the Arts London dienen, in dem Studierende und Absolventen ihre Projektarbeiten dokumentieren: https://workflow.arts.ac.uk/  
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Version vom 10. August 2021, 13:03 Uhr

Jede Ansicht oder Sammlung ist zunächst privat, die Erstellter*innen können ihre Ansichten und Sammlungen aber in einer differenzierten Form mit bestimmten Nutzer*innen oder Gruppen teilen, sodass z. B. Kommunikation nach außen und das Einsammeln von Feedback möglich ist.

Ansichten und Sammlungen können auch komplett öffentlich gemacht werden. Denkbar ist es damit, Projekte oder Abschlussarbeiten mit der Öffentlichkeit zu teilen und damit ein Schaufenster für die eigenen Arbeiten oder Kompetenzen zu präsentieren.

Wichtig

Generell sind urheberrechtliche und datenschutzrechtliche Vorschriften beim Teilen und Veröffentlichen von Ansichten und Sammlungen zu beachten. Die Beachtung dieser Vorschriften liegt in der Verantwortung der Ersteller*innen der Ansichten. Die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung des Lernraumes, insbesondere § 4, Absatz 5, gilt auch für Mahara: "Jede/r Nutzer/in ist verpflichtet, sämtliche gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des Urheberrechts und des Datenschutzes, einzuhalten."