Urheberrecht

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* Medien in dem Maße, wie es '''Ausnahmen vom Urheberrecht''' erlauben und
* Medien in dem Maße, wie es '''Ausnahmen vom Urheberrecht''' erlauben und
* Medien, die explizit unter einer '''offenen Lizenz''' erstellt wurden (sog. OER).
* Medien, die explizit unter einer '''offenen Lizenz''' erstellt wurden (sog. OER).
===Zitat===
Außerdem besteht die Möglichkeit des Zitierens nach [https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html § 51 UrhG]:  unter den dort genannten Voraussetzungen (Belegfunktion) und Quellenangabe.
Weiterhin sollte geprüft werden, ob entsprechende Nutzungslizenzen ggf. der Hochschulbibliothek vorliegen oder evtl. individuell Nutzungsrechte bei den Rechtsinhaber*innen eingeholt werden können (Dokumentation!).





Version vom 7. April 2020, 17:13 Uhr

Wie alle Rechtsbereiche ist auch das Urheberrecht komplex, diese Seite erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sie soll einen pragmatischen und schnellen Einstieg geben. Weitere Informationen und spezifischere Ausführungen (auch Links auf die entsprechenden Gesetze) finden Sie im Intranet der TH Lübeck.

Wichtig

Vereinfacht: "Urheberrechtlich geschützt" heißt...
...die Nutzung eines Werks durch Dritte ist verboten – es sei denn, es wird explizit erlaubt. Diese Erlaubnis heißt "Lizenz".

Was darf man nehmen?

  • Selbst erstellte Medien, die keine anderen Rechte verletzen,
  • Medien, an denen man die nötigen Nutzungsrechte erworben hat
  • Medien in dem Maße, wie es Ausnahmen vom Urheberrecht erlauben und
  • Medien, die explizit unter einer offenen Lizenz erstellt wurden (sog. OER).


OER / CC-Lizenzen

Sie können auch OER-Materialien (Open Educational Resources) nutzen. In diesem Buch finden Sie viele Infos darüber: „Freie Unterrichtsmaterialien finden, rechtssicher einsetzen, selbst machen und teilen“ von Jöran Muuß-Merholz.

Ansonsten können Sie sich auch gerne im MOOC „OER-Fachexperten“ umfassend zum Thema informieren.


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