[unmarkierte Version] | [unmarkierte Version] |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
Zeile 8: | Zeile 8: | ||
* Medien in dem Maße, wie es '''Ausnahmen vom Urheberrecht''' erlauben und | * Medien in dem Maße, wie es '''Ausnahmen vom Urheberrecht''' erlauben und | ||
* Medien, die explizit unter einer '''offenen Lizenz''' erstellt wurden (sog. OER). | * Medien, die explizit unter einer '''offenen Lizenz''' erstellt wurden (sog. OER). | ||
<loop_area type="websource"> | |||
Weitere Infos finden Sie im [https://intranet.th-luebeck.de/WIKI/Seiten/Urheberrecht-in-der-Lehre.aspx Intranet der TH Lübeck].</loop_area> |
Wie alle Rechtsbereiche ist auch das Urheberrecht komplex, diese Seite erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sie soll einen pragmatischen und schnellen Einstieg geben. Weitere Informationen und spezifischere Ausführungen (auch Links auf die entsprechenden Gesetze) finden Sie im Intranet der TH Lübeck.
Vereinfacht: "Urheberrechtlich geschützt" heißt...
...die Nutzung eines Werks durch Dritte ist verboten – es sei denn, es wird explizit erlaubt. Diese Erlaubnis heißt "Lizenz".
Was darf man nehmen?
Weitere Infos finden Sie im Intranet der TH Lübeck.
Erstellt von:
Zentrum Digitale Lehre
http://th-luebeck.de/zdl