Dies ist die kombinierte Anzeige aller in THLDL geführten Logbücher.
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07:44, 9. Okt. 2020BrunnchriDiskussionBeiträge löschte die Seite Urheberrechtsgesetz: Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen(Inhalt war: „=Urheberrechtsgesetz: Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen= Sollten Sie über den Springer-Link nicht fündig werden, so können Sie auch überlegen, ob Sie den Studierenden urheberrechtlich geschützte Materialien zur Verfügung stellen. Der Freiheitsgrad wird durch [https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__60a.html §60a des Urheberrechts] geregelt. == Was heißt das? == * Sie können legal z.B. aus einem Fachbuch bis zu '''15% d…“)