Screencasts sind eine geeignete Methode, um einfach und schnell Lehrvideos zu erstellen, ohne professionelle Kenntnisse der Multimediaproduktion besitzen zu müssen. Prinzipiell können mit Screencast-Programmen Aktionen auf dem Computerbildschirm aufgenommen werden. Es können zusätzlich über eine Webcam und ein Mikrofon Video- und Audioaufnahmen simultan zur Bildschirmaufzeichnung getätigt werden.
Screencasts bieten sich besonders dann an, wenn PowerPoint-Präsentationen bereits vorliegen oder einfach erstellt werden können. Eine folienbasierte Veranstaltung kann auf diese Weise relativ schnell als Screencast produziert werden.
Als Software für die Aufzeichnung empfehlen wir folgende Anwendungen: (Test)
Screencast-o-matic ist eine Software zur Bildschirmaufnahme: es können sehr einfach von einem beliebigen Bereich des Bildschirms Aufnahmen gemacht werden, wobei gleichzeitig auf Wunsch eine Audioaufnahme aufgenommen und ein Video von der Webcam in einem kleinen Fenster hinzugefügt werden kann.
Tutorials zur Bedienung von Screencast-o-matic finden sich auf: https://screencast-o-matic.com/tutorials
Wir halten eine große Zahl an Screencast-o-matic-Lizenzen vor. Um eine solche Lizenz zu erhalten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Wir werden zu Screencast-o-matic auch noch einige Unterstützungsangebote entwickeln.
Auch für Linux gibt es geeignete Programme, um Screencasts zu erstellen. Unter diesem Link finden Sie eine kleine Auswahl: https://wiki.ubuntuusers.de/Screencasts/
Generell scheint SimpleScreenRecorder (kostenfrei) gut zu funktionieren.
Voraussetzungen für die Erstellung von Screencasts für Ihre Veranstaltung:
Achten Sie auch bei Screencasts bitte auf das Urheberrecht. D. h. wenn Sie z. B. Abbildungen aus fremden Quellen einbinden, dann geben Sie bitte die Quelle nach den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis an.
Warum sollten Sie das tun? Wenn Sie ein Lehrvideo von Ihren Folien erstellen und sich dann eingehend mit der zitieren Abbildung auseinandersetzen, dann fällt der Gebrauch dieser Abbildung unter das Zitatrecht nach §51 Urheberrechtsgesetz. Somit können Sie Ihr Lehrvideo auch öffentlich, auch außerhalb des THL-Lernraums, ins Internet stellen, ohne dass Ihnen irgendwelche rechtlichen Probleme drohen (in nichtöffentlichen Lehrveranstaltungen gelten durch den §60a Urheberrechtsgesetz sonst weitere Ausnahmen für Lehrende). Das kann dann eine Rolle spielen, falls wir in Abhängigkeit von der Zahl entstandener Screencasts evtl. Probleme mit dem Lernraum-Server bekommen. So können wir unter Umständen genötigt sein, Videos versteckt auf dem YouTube-Kanal der TH Lübeck einzustellen und aus dem Lernraum auf diese Videos zu verlinken. Uns ist bewusst, dass diese Lösung nicht DSGVO-konform ist. Unter den gegebenen Umständen erscheint uns dieses Vorgehen aber vertretbar. Hinweis: Durch das versteckte Einstellen der Videos auf YouTube sind diese weder über Google noch die YouTube-Suche auffindbar.
Wenn Sie gern dekorative Abbildungen und Grafiken integrieren möchten, können Sie bspw. Pixabay nutzen (die Lizenz erlaubt die freie Weiterverwendung ohne Quellenangaben etc.). Weiterhin sind Medien unter Creative-Commons-Lizenzen, insb. CC0 zu empfehlen, bspw. über die Suchmaschine CC Search (unter dem Stichwort OER sind viele weitere Materialien zur Weiterverwendung auffindbar).
Erstellen Sie bitte keine 90-minütigen Lehrvideos. Die Aufmerksamkeitsspanne bei Lehrvideos ist spätestens nach 10 Minuten erschöpft (vgl. Guo et al. 2014). Erstellen Sie lieber mehrere kürzere Videos, in denen zentrale Punkte, Ideen oder Verfahren kurz und prägnant erläutert werden.
Erstellt von:
Zentrum Digitale Lehre
http://th-luebeck.de/zdl