Für eine Pilotphase sind mit Beginn des Jahres 2025 64 Chromebooks für Studierende verfügbar. Sie werden in zwei Ladewagen in Gebäude D.4 (ehemals Gebäude 25), Hörsaal 0.01, aufbewahrt. Die belegbare Raumkapazität für Klausuren mit Chromebooks entspricht in etwa der Raumkapazität bei Papierklausuren. Bei gestufen Hörsälen wird empfohlen, jeweils einen Platz und eine Reihe freizuhalten. Bei Seminarräumen genügt es, einen Platz freizuhalten. Die Klausur kann zusätzlich auch so konzipiert werden, dass Antwortoptionen gemischt werden und/oder Klausuren individualisiert werden.
Chromebooks sind Laptops mit einem schlanken Betriebssystem (Chrome OS), das schnell startet und sich einfach bedienen lässt. Dies ermöglicht einen reibungslosen Start der Prüfungssoftware und minimiert die Zeit, die für die Vorbereitung benötigt wird. Die Akku-Laufzeiten von Chromebooks sind länger als bei den meisten anderen Laptops (ca. 10 Stunden), sodass die Chromebooks während eines Prüfungstags kabellos genutzt werden können. Die Chromebooks können so konfiguriert werden, dass die Studierenden die Chromebooks nur aufklappen müssen und sofort eine voreingestellte Webseite (i. d. R. das Prüfungsmoodle) geöffnet ist.
Chromebooks eignen sich insbesondere für Prüfungen in Verbindung mit dem Prüfungsmoodle der TH Lübeck (exam.th-luebeck.de).
Wenn Sie Klausuren mit den Chromebooks planen, sind die Prüfungsverfahrensordnung der Hochschule sowie die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs zu beachten. Bei der Prüfungsverfahrensordnung ist insbesondere die Satzung zur Ergänzung der Prüfungsverfahrensordnung der Technischen Hochschule Lübeck zur Durchführung elektronischer Prüfungen (PVO-Ergänzungssatzung Elektronische Prüfungen) vom 22. April 2022 zu beachten, nach der die Studierenden innerhalb der ersten sechs Wochen nach Beginn des Semesters darüber zu informieren sind, dass eine elektronische Klausur geschrieben wird.
Neben den rechtlichen Besonderheiten sind folgende praktische Schritte notwendig:
Maßnahme | Unterstützung durch... |
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Die Lehrperson beantragt einen Prüfungskurs im Prüfungsmoodle (Formular). Zusätzlich wird ein zweiter Kurs für die Anfertigung einer Probeklausur erstellt. | ZDL |
Die Lehrperson reserviert zusätzlich Chromebooks, einschließlich der Angabe, ob ggf. weitere Webseiten neben dem Prüfungsmoodle erlaubt sein sollen (Formular). | ZDL |
Die Lehrperson bereitet den Prüfungskurs und den Probeklausurkurs im Prüfungsmoodle vor. | bei Bedarf ZDL |
Die Lehrperson bietet die Teilnahme an einer Probeklausur an, die es den Studierenden in angemessener Weise erlaubt, die Prüfungssituation in Bezug auf Technik, Ausstattung und räumliche Umgebung im Vorfeld auszuprobieren. Der Zugang zum Probeklausurkurs kann z. B. über einen Einschreibeschlüssel bereitgestellt werden. | bei Bedarf ZDL |
Die abschließende Kontrolle des Prüfungskurses erfolgt rechtzeitig vor der Prüfung (Verfügbarkeit, Teilnehmende eingetragen, Testkonfiguration, Frageverhalten, Funktionstest mit Testvorschau). | bei Bedarf ZDL |
Nach dem Ende der Anmeldefrist werden die zur Prüfung angemeldeten Studierenden in den Prüfungskurs eingeschrieben. | ZDL / Lehrperson |
Die Durchführung der Prüfung findet unter Aufsicht statt. | bei Bedarf ZDL |
Die Korrektur der Prüfung erfolgt durch Moodle, manuelle Bewertung und Überprüfung der automatischen Bewertung durch Lehrpersonen. Die Benotung wird in QIS eingetragen. | bei Bedarf ZDL |
Die Klausureinsicht ist nach Anmeldung über Moodle möglich und Einsichtnahme kann über Chromebooks stattfinden. | bei Bedarf ZDL |
Der Prüfungskurs wird im System nach Maßgabe der rechtlichen Vorschriften eingefroren und aufbewahrt. | ZDL |
Im folgenden Video wird Schritt für Schritt vorgestellt, wie man zu einem Klausurenkurs kommt. Außerdem wird erklärt, was Chromebooks sind:
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Die einzelnen Schritte werden auf den folgenden Seiten noch einmal detaillierter erläutert.
Erstellt von:
Zentrum Digitale Lehre
http://th-luebeck.de/zdl