2.2.8 Aufsicht bei E-Klausuren mit Chromebooks

Die Aufsicht bei elektronischen Klausuren unterscheidet sich nicht wesentlich von der Aufsicht bei herkömmlichen Pen-and-Paper-Klausuren. Die einzige Besonderheit ist, dass als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme, in die Teilnehmenden-Liste eingetragen werden kann, an welchem Chromebook welche Person sitzt. Dies kann z. B. dann von Interesse sein, wenn technische Probleme mit einem Chromebook gemeldet werden, die im Nachhinein überprüft werden sollen. Das Zuweisen von Chromebooks bzw. Plätzen und das Notieren der Chromebook-Nummer kann auf unterschiedliche Weise erfolgen:

  • Es kann eine feste Sitzordnung geben, die vorab festgelegt ist. Die Studierenden setzen sich dann an die vorher festgelegten Plätze entsprechend der Sitzordnung, die Chromebook-Nummer ist im Sitzplan ggf. schon festgehalten. Die Chromebooks liegen an den Plätzen, z. B. zusammen mit Mantelbögen und ggf. Papier für Notizen. Die Identitätsfeststellung erfolgt beim Eintreten der Studierenden in den Raum durch die Aufsicht. Die Studierenden tragen ihren Namen und ggf. Matrikelnummer in den Mantelbogen ein.
  • Die Sitzplatzwahl ist frei, allerdings liegen die Chromebooks schon an den Plätzen bereit. Die Studierenden suchen sich einen Platz aus. Es wird eine Teilnehmendenliste durchgegeben, in die sich die Studierenden mir ihrem Namen und ihrer Chromebook-Nummer eintragen. Die Identitätsfeststellung erfolgt vor oder während der Klausur durch die Aufsichtspersonen. Auch in diesem Fall können Mantelbögen bereits auf den Tischen bereit liegen, die von den Studierenden ausgefüllt werden.

Sollten Studierende ihre Klausur unterbrechen wollen, z. B. zum Toilettengang, empfehlen wir, dass die Chromebooks an den Plätzen verbleiben, das Laptop aber nicht gänzlich zugeklappt wird. Beim Zuklappen des Laptops würde das System heruntergefahren, die Studierenden müssten sich dann erneut anmelden und würden daher Zeit verlieren. Allerdings könnten Sie dort weitermachen, wo sie zuletzt aufgehört haben.