Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und erstetzt keine Rechtsberatung, sondern sie soll einen pragmatischen und schnellen Einstieg in rechtliche Fragen rund um KI bieten.
Im folgenden Video geht es um Rechtsfragen beim Umgang mit KI-Tools.
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Im Video werden fünf Rechtsbereiche besprochen, die von KI tangiert werden können. Diese Rechtsbereiche werden nachfolgend sehr knapp skizzert, wobei jeweils eine beispielhafte Rechtsfrage aus dem Gebiet formuliert wird:
Beim Einsatz von KI in der Hochschule stellt sich häufig die Frage, ob urheberrechtlich geschützte Werke in Prompts oder bei Uploads (z. B. PDFs) verwendet werden dürfen. Entscheidende Faktoren sind der Speicherort, die Dauer und der Zweck der Datenverarbeitung. Besonders relevant ist die Nutzung im Bildungs- vs. kommerziellen Kontext. KI-generierte Inhalte werfen zudem Fragen nach Urheberschaft und Stilnachahmung auf.
Beispielhafte Rechtsfrage: „Darf ich geschützte Werke oder Auszüge daraus in ein KI-Tool eingeben, um sie z. B. zusammenfassen zu lassen?“
Das Persönlichkeitsrecht schützt unter anderem das Recht am eigenen Bild und an der eigenen Darstellung. Bei KI-generierten Inhalten kann problematisch sein, wenn reale Personen (z. B. durch Deepfakes) nachgebildet oder imitierte Stile berühmter Persönlichkeiten verwendet werden. Auch bei Texten kann es problematisch sein, wenn die KI Aussagen generiert, die Dritten zugeordnet werden. Hier ist besondere Vorsicht bei der Veröffentlichung und Verbreitung solcher Inhalte geboten.
Beispielhafte Rechtsfrage: „Darf ich Inhalte im Stil einer bestimmten realen Person erzeugen und weiterverbreiten?“
Datenschutzrechtlich ist relevant, ob und wie personenbezogene Daten verarbeitet werden – etwa beim Hochladen von Prüfungsunterlagen oder bei der Nutzung von KI mit registrierungspflichtigen Konten. Die wichtigsten Fragen betreffen Speicherort, Zugriff, Löschfristen und den konkreten Zweck der Datenverarbeitung. Bei Bezahlversionen kann die Nachnutzung zu Trainingszwecken meist deaktiviert werden.
Beispielhafte Rechtsfrage: „Darf ich personenbezogene Daten – z. B. Klausurdaten oder Namen – in ein KI-Tool eingeben?“
Im Hochschulkontext ist entscheidend, ob die Nutzung von KI-Tools dienstlich erlaubt, geduldet oder untersagt ist. Auch die Verantwortung für hochgeladene Inhalte (z. B. Prüfungen, Skripte) liegt bei den Beschäftigten. Dienstrechtliche Fragen betreffen etwa die Absicherung gegen ungewollte Datenweitergabe oder Vorgaben zur Nutzung externer Tools. Für Beschäftigte gelten zusätzliche datenschutzrechtliche Verpflichtungen.
Beispielhafte Rechtsfrage: „Darf ich im Rahmen meines Hochschulauftrags KI-Dienste für meine Aufgaben nutzen – und wenn ja, unter welchen Bedingungen?“
Der Einsatz von KI in Prüfungen ist besonders sensibel. Die automatische Bewertung durch KI ist nicht zulässig. Auch bei der Erstellung oder Nutzung von KI-generierten Prüfungsinhalten bestehen Risiken. Relevante Fragen sind u. a.: Wie lässt sich KI-Nutzung durch Studierende erkennen oder verhindern? Welche Anforderungen gelten an Prüfungsformate und Eigenleistung?
Beispielhafte Rechtsfrage: „Darf ich als Lehrende KI-Tools zur Bewertung oder Erstellung von Prüfungsaufgaben einsetzen?“
Die im Video genannten Dokumente, werden hier zur Verfügung gestellt. Die Dokumente stehen unter einer Creative Commons 0-Lizenz und können damit ohne weitere Angaben beliebig genutzt und verändert werden:
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Erstellt von:
Zentrum Digitale Lehre
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