9.6.2 KI-Kompetenzmodelle


Definition von KI-Kompetenz

Zitat

Das in Artikel 4 des KI-Gesetzes genannte Konzept der KI-Kompetenz stützt sich auf die Definition des Begriffs in Artikel 3 Absatz 56 des KI-Gesetzes. Demnach bezeichnet „KI-Kompetenz“ Fähigkeiten, Kenntnisse und Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und betroffenen Personen ermöglichen, unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dieser Verordnung eine sachkundige Einführung von KI-Systemen vorzunehmen und das Bewusstsein für die Chancen und Risiken von KI und mögliche Schäden, die sie verursachen kann, zu schärfen (EU Kommission 2025).

Vertiefung

Weitere Fragen und Antworten zum Thema KI-Kompetenz finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

Laut dem KI-Kompetenzmodell für Lehrende und Lernende des Virtuellen Kompetenzzentrums: Künstliche Intelligenz und wissenschaftliches Arbeiten (VK:KIWA) umfasst KI-Kompetenz die Fähigkeit

  • zur werteorientierten Führung im Umgang mit KI,
  • zum verantwortungsvollen, reflektierten und aktiven Einsatz von KI sowie
  • zur Gestaltungs- und Steuerungskompetenz im digitalen Wandel.

Die Kompetenzbereiche lassen sich in vier Felder gliedern:

1. Verstehen

  • Kenntnisse über Grundprinzipien von KI
  • Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen
  • Verständnis von Bias, Fehlerquellen und Kontextabhängigkeit von KI-Systemen

2. Anwenden

  • KI-Tools im eigenen Arbeits- oder Lernkontext nutzen
  • Prompting-Kompetenz
  • Analyse-Kompetenz

3. Reflektieren

  • Bewertung von KI-Einsatzszenarien im Hinblick auf ethische, rechtliche und soziale Auswirkungen
  • Verantwortungsvoller Umgang mit Risiken, Alternativen und Folgen

4. Mitgestalten

  • KI-gestützte Prozesse aktiv weiterentwickeln
  • Feedback geben und selbst Tools oder Regeln mitentwickeln


Die vier Kompetenzfelder bauen aufeinander auf, beeinflussen sich gegenseitig und bilden einen iterativen Lern- und Entwicklungsprozess. Dieser lässt sich in drei Progressionsstufen unterteilen:

  • Stufe I markiert das Basiskompetenzniveau,
  • Stufe II steht für vertieftes Verständnis und reflektierte Anwendung,
  • Stufe III beschreibt eine umfassende Expertise im Umgang mit bildungsbezogener KI.

Ziel ist es, die eigene KI-Kompetenz schrittweise zu erweitern und sich – orientiert am Kreismodell – von einer grundlegenden hin zu einer gestaltenden und verantwortungsvollen Nutzung von KI weiterzuentwickeln.

Ergänzt wird das Modell durch den digitalen Kompetenz-Analyser, ein KI-gestütztes Tool zur individuellen Einschätzung und Weiterentwicklung von KI-Kompetenzen. Es ordnet Kenntnisse den vier Entwicklungsfeldern und drei Progressionsstufen zu und bietet darauf abgestimmte Lernvorschläge. So sollen Bildungsakteur:innen dazu befähigt werden, KI nicht nur zu nutzen, sondern auch aktiv, reflektiert und verantwortungsvoll mitzugestalten (Alles et al. 2025).

Doch wie können Kompetenzen in diesen vier Bereichen konkret aufgebaut und gefördert werden?